Er meint jedenfalls, daß ein Spiel, das den Namen "Bully" trägt, nicht seinen Namen tragen dürfe, weil er es für gewalttätig hält.
Dementsprechend ließ auch die Vorsitzende Richterin durchblicken, dass sie die Anspruchgrundlage Herbigs für problematisch hält. Auch ihr Kollege, der das Spiel testweise erprobt hatte, befand es für nicht übermäßig gewalttätig. Zwar komme es zu Auseinandersetzungen, die auch mit den Fäusten geregelt würden, dabei fließe aber kein Blut, und auch Waffen kämen nicht vor, sagte er.
2 Kommentare:
Was für ein Arschloch, so toll ich dieses Casting für "Wickie" fand. Gibt es bei den Wikingern dann keine Prügeleien.
Ich sollte mal dem Hr. herbig mal sagen, daß ich bei "Bully" immer zuerst an die Schlumpffiguren aus meiner Kindheit denke, dann an den VW Bus und diesen "Freistoß" im Hockey.
Bully....mal sehen. Im Kaufhaus steht manchmal "Rolli 15 €", kann ich da klagen?
soll das lustig sein? als ich die nachricht gelesen hatte, kam ich ja aus den kopfschütteln nicht mehr raus.
so, ich geh' dann mal eben und verklage die firma HENKEL.
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